Wenn öffentliche Auftraggeber Bauaufträge vergeben wollen, müssen sie die Inhalte der VOB/A nicht nur kennen, sondern sie verstehen und anwenden können.
Die VOB/A als ein Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthält allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Die aktuelle VOB Gesamtausgabe ist aus dem Jahr 2019. Teil A und B sind jedoch letztmalig 2016 geändert und im Bundesanzeiger verkündet worden.
Die VOB ist in drei Teile gegliedert – VOB/A, VOB/B und VOB/C – und regelt alles von der Vergabe öffentlicher Aufträge über die Vertragsbedingungen bis hin zu den technischen Ausführungsregeln.
VOB/A – Inhalt
Die VOB/A enthält u. a. verschiedene Vergabearten, d. h. Verfahren, nachdem eine Vergabe eines Bauauftrags zu erfolgen hat. Diese richten sich nach der Bausumme des Projekts. Am häufigsten werden die öffentliche Ausschreibung oder die beschränkte Ausschreibung angewandt. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kommt es zu einer sog. freihändigen Vergabe. Die Bausummen, nach denen sich die Verfahrensarten richten, sind als sog. Schwellenwerte ebenfalls in der VOB/A festgehalten.
Mitzubeachtende Richtlinien im Zusammenhang mit der VOB/A sind insbesondere die Vergabeverordnung (VgV) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) relevant.
Wer die VOB/A anwenden muss und warum, erläutert unser Fachautor Uwe Morell ausführlich in seinem Video »Die VOB/A: Was ist das, und wie schlimm ist es?«. Zum Video.
