Am 29. September 2023 hat das Gebäudeenergiegesetztes (GEG) in seinen letzten Änderungen des Bundesrat passiert. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 19. Oktober 2023 (BGBl. Nr. 280). Das GEG 2024 ist am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Das Gebäudeenergiegesetz schafft den rechtlichen Rahmen für energetische Standards von Gebäuden, für Energieausweise und für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung. Es bildet damit eine wesentliche Grundlage zur Umsetzung der deutschen Klimaschutzstrategie im Gebäudesektor.
Wesentliche Änderungen im GEG 2024
Mit der Novelle wurden mehrere zentrale gesetzliche Vorgaben angepasst und erweitert:
- Neu aufgenommen wurden zusätliche Vorschriften zu Heizanlageoptimierung (§§ 60a - 60c).
- Ergänzende Regelungen zu Betriebsverboten und Ausnahmeregelungen finden sich in den §§ 72 und 73.
- Die Anforderungen an die Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen (Anlage 8) wurden überarbeitet.
- Gleichzeitig wurden die §§ 34 bis 45 (Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude) und §§ 52 bis 56 (Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden) ersatzlos gestrichen.
Die Neuauflage „GEG 2024 im Bild“ als Praxishilfe
„GEG 2024 im Bild“ erleichtert Architekten und Ingenieuren die praktische Arbeit mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz. Zeichnungen und Struktogramme veranschaulichen die komplexen Vorgaben des trockenen Gesetzestextes. Praktische Autorenhinweise erläutern die komplizierten Regelungen und deren Konsequenzen für die Planungspraxis.
