Der Kostenvoranschlag ist die Entscheidungsgrundlage für Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe. Als Teil der Kostenermittlung wird er in der Regel in Leistungsphase 6 aufgestellt. Dabei wird die Kostenplanung aus der Kostenberechnung fortgeführt.
Die Grundlage für den Kostenvoranschlag sind u. a. die vorliegenden Planungsunterlagen sowie eine Leistungsbeschreibung.
Der KostenVORanschlag neu nach DIN 276 von 2018
Die Kostenermittlungsstufe „Kostenvoranschlag“ wurde mit der DIN 276:2018-12 neu zwischen Kostenberechnung und den Kostenanschlag eingeführt. Er kann je nach Projektfortschritt ein- oder mehrmals aufgestellt werden. Die Kosten müssen nach Kostengruppen in der dritten Ebene gegliedert werden und nach den Vergabeeinheiten geordnet werden, damit spätere Angebote und Abrechnungen geprüft werden können.
Infos zu Änderungen der DIN 276
Die Ermittlung der Baukosten ist eine Grundleistung nach HOAI und elementarer Bestandteil jeder Objektplanung. Die Vorgehensweise der Baukostenermittlung ist in DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ normiert. Die Ausgabe der DIN 276 von Dezember 2018 brachte zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich und hat gravierende Auswirkungen auf die Praxis der Kostenplanung. Was Sie in der Praxis konkret beachten müssen, erläutert Ihnen Teil 2 des Artikels.
Unabhängig von der jeweiligen Methode der Baukostenermittlung sind die Kosten sind nach der DIN 276 in jedem Falle durchgängig aufzustellen, d. h. die ermittelten Kosten und damit die Angebote, Aufträge und Abrechnungen (inklusive Nachträgen) kontrolliert und verglichen werden können.
Bisher wurde die Kostenverfolgung dadurch erschwert, dass frühe Kostenermittlungen wie Kostenschätzung und Kostenberechnung nach DIN-Bauelementen aufgestellt waren, während der Kostenanschlag dann in aller Regel nach STLB-Gewerken gegliedert wurde. Durch die verschiedenen Gliederungssystematiken der Kosten war dann nicht nachvollziehbar, wo und warum Kostenveränderungen über die Leistungsphasen der Planung hinweg entstanden.
