Die Kostenschätzung ist Teil der LP 2 (Vorplanung) gemäß HOAI. Das Planungskonzept liefert die Eingangsdaten. Sie ist genauer als der Kostenrahmen und dient als Grundlage für eine Entscheidung darüber, ob das Planungskonzept weiterverfolgt wird und in die Entwurfsphase übergehen soll.
Infos zu Änderungen der DIN 276
Die Ermittlung der Baukosten ist eine Grundleistung nach HOAI und elementarer Bestandteil jeder Objektplanung. Die Vorgehensweise der Baukostenermittlung ist in DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ normiert. Die Ausgabe der DIN 276 von Dezember 2018 brachte zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich und hat gravierende Auswirkungen auf die Praxis der Kostenplanung. Was Sie in der Praxis konkret beachten müssen, erläutert Ihnen Teil 2 des Artikels.
Gliederungstiefe der Kostenschätzung
Es gilt:
- Die Mindestgliederungstiefe ist die zweite Ebene der Kostengliederung.
- Eine Ausnahme ist die KG 200 Vorbereitende Maßnahmen. Die Ermittlung für diese Kostengruppen erfolgt in der Regel in der ersten Ebene der Kostengliederung.
- Eine Kostenermittlung in der dritten Ebene der Kostengliederung ist eine Besondere Leistung und sollte gesondert vereinbart und honoriert werden.
Grundlagen der Kostenschätzung
Die Grundlagen entsprechend der DIN 276 (2018-12) sind:
- Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen und zeichnerische Darstellungen,
- Berechnungen der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen nach DIN 277-1,
- erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen,
- Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung.
Liegen die Grundlagen vollständig vor, entscheidet der Bauherr, ob sie im Rahmen
- der Grundleistungen (Gliederungsebene 2) oder
- einer Besonderen Leistung mit entsprechend höherer Genauigkeit (Gliederungsebene 3)
erbracht wird.
Bei der Aufstellung im Rahmen der Grundleistung prüft der Planer die Vollständigkeit der Grundlagen und beschafft fehlende Informationen.
Hinweis: Die Beschreibung der Grundlagen für die Kostenschätzung in der DIN 276 ist sehr allgemein gehalten. Wie bei der Erstellung des Kostenrahmens helfen strukturierte Formblätter (Checklisten) dem Planer, systematisch und detailliert die Grundlagen zu sammeln und zu dokumentieren.
Kostenschätzung als Grundleistung
Die Kostenschätzung ist in § 34 der HOAI im Leistungsbild der LP 2 beschrieben und stellt somit eine Grundleistung des Architekten dar. Sie ist in der zweiten Ebene der Kostengliederung gemäß DIN 276, Tabelle 1, durchzuführen.
