Die Novelle der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) bringt handfeste Erleichterungen für das Bauen im Bestand, klare Anpassungen in den Bereichen Abstandsflächen, Brandschutz, Barrierefreiheit und Stellplätze sowie Modernisierungen im Genehmigungsverfahren.
Die jüngste Novelle der BbgBO, die überwiegend am 30. Juni 2026 in Kraft trat, zielt zwei zentrale Aspekte ab: die Vereinfachung von Bestandsmaßnahmen und die Modernisierung von Verwaltungsverfahren. Die neue BbgBO adressiert typische Hemmnisse in der Praxis, indem sie kleinere und mittlere Eingriffe im Bestand besser ermöglicht und gleichzeitig die Verfahrensabläufe beschleunigt.
Neue Spielräume für das Bauen im Bestand
Kern der Reform ist die Einführung eines neuen § 51a, der gezielt Erleichterungen für Umbauten, Aufstockungen, Dachgeschossausbauten und Nutzungsänderungen bestehender Gebäude vorsieht. Für Planende bedeutet das: Maßnahmen, die bislang als genehmigungsintensiv galten oder umfangreiche Nachweise erforderten, können unter definierten Voraussetzungen künftig leichter realisiert werden. Entscheidend bleibt jedoch die genaue Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und der kommunalen Auslegungspraxis, denn Erleichterungen entbinden nicht von der Pflicht, die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen einzuhalten.
Verfahrensmodernisierung: Digitalisierung und Klarheit bei Anträgen
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Verfahrensseite: Die Regelungen zu Abweichungen wurden konkretisiert, Vollständigkeitsprüfungen von Bauanträgen präzisiert und die elektronische Einreichung als Option verankert. Diese Maßnahmen können die Durchlaufzeiten deutlich reduzieren – vorausgesetzt, die Projektunterlagen sind digital sauber vorbereitet und entsprechen den formalen Anforderungen. Für Büros lohnt es sich jetzt, digitale Prozesse zu standardisieren (z. B. Checklisten für Vollständigkeit, einheitliche Dateiformate, klare Dokumentbenennungen), um den Vorteil der beschleunigten Verfahren voll auszuspielen.
Konsequenzen für Haftung und Dokumentation
Die Novelle schafft mehr Rechtssicherheit durch präzisere Formulierungen, gleichzeitig bleibt die Verantwortung der Planenden bestehen. Wer die neuen Erleichterungen nutzen will, muss die Voraussetzungen sorgfältig dokumentieren und die Auslegung der Anforderungen durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde beachten. Eine transparente Dokumentation der Abwägungen und Entwurfsentscheidungen reduziert das Haftungsrisiko und erleichtert den Nachweis gegenüber Bauherrn und Behörden.
Die Neuauflage der „Brandenburgischen Bauordnung im Bild“ hilft bei der Umsetzung der Regeln in die Praxis
Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung erscheint die vollständig überarbeitete 2. Auflage des Bildkommentars „Brandenburgische Bauordnung im Bild“ von Dirk Richelmann und Dr. Udo Moewes. Das Werk erläutert die BbgBO 2026 mit über 300 Abbildungen, farbigen Autorenhinweisen und anschaulichen Struktogrammen und richtet sich an Bauingenieure, Architekten und Planer in Brandenburg.
