Im Dezember 2018 ist die DIN 276 neu erschienen. Mit dieser Neuausgabe „Kosten im Bauwesen“ gibt es erstmals ein gemeinsames Regelwerk für Hochbau, Ingenieurbau und Freianlagen. Diese Norm ist die Basis für die Kostenplanung im Bauwesen. Sie regelt vor allem, wie Kosten berechnet und einzelnen Kostengruppen zugeordnet werden. In der neuesten Fassung vom Dezember 2018 regelt sie die Kostenermittlung für Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen. Damit ersetzt die Norm die bisher gültigen Teile DIN 276-1 (2008-12) und DIN 276-4 (2009-08) sowie die DIN 277-3 (2005-04).
DIN 276 neu – das sind die wichtigsten Änderungen
Die Änderungen, die gegenüber diesen Ausgaben vorgenommen wurden, sind weitreichend für die Baukostenplanung. Durch Zusammenlegung der Regelungsbereiche musste die Kostengliederung komplett überarbeitet werden. In der ersten Ebene gibt es nun insgesamt acht Kostengruppen. Die Kostengruppen 300 und 400 wurden so angepasst, dass sie für Hochbauten, Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen gleichermaßen anwendbar ist. Die Kostengruppe 500 wurde neu aufgestellt, so dass sie nun für Außenanlagen von Bauwerken sowie bauwerksunanhängige Freiflächen gilt.
Zudem unterscheidet die Norm statt der bisherigen fünf nun sechs Kostenermittlungsstufen: Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenvoranschlag, Kostenanschlag und Kostenfeststellung. Doch hinter dem neu hinzugekommenen „Kostenvoranschlag“ verbirgt sich keine neue Leistung.
Ein Mehraufwand für Architekten und Planer ergibt sich viel mehr bei der Kostenschätzung (LP2, Vorplanung) und der Kostenberechnung (LP3, Entwurfsplanung). Diese sind sind nun jeweils in einer genaueren Gliederungsstufe aufzustellen.
Auswirkungen auf die Praxis
Die neue DIN 276 (2018-12) verlangt eine deutlich tiefere Gliederung von Kostenschätzung und Kostenberechnung sowie eine durchgängige Kostenstruktur von der frühen Planung bis zur Vergabe. Neu eingeführt wurde der Kostenvoranschlag zwischen Kostenberechnung und Kostenanschlag, um das Budget vor Ausschreibungen besser abzusichern und Kostenänderungen nachvollziehbar zu machen. Außerdem wurden die Kostengruppen überarbeitet, u. a. mit einer neuen Kostengruppe für Baunebenkosten und einer komplett neu strukturierten Kostengruppe für Freianlagen, ergänzt um verbindliche Mengen- und Bezugseinheiten.
Für die Praxis bedeutet das: Architekten müssen ihre Kostenermittlungen nun parallel nach DIN 276 und STLB bzw. späteren Vergabeeinheiten strukturieren, wobei Kostenschätzung und -berechnung jeweils in einer tieferen Ebene zu erstellen sind. Da Kostenvoranschlag und Kostenanschlag in der HOAI nicht als Grundleistungen genannt sind, sollten Architekten klare Individualvereinbarungen mit Auftraggebern treffen, um nicht automatisch sämtliche Kostenermittlungsstufen zusätzlich zu den HOAI-Leistungen zu schulden.
Details zu den Änderungen und die Auswirkungen auf die Praxis erläutert Ihnen unser Fachautor Uwe Morell in diesem zweiteiligen Artikel.
