Mit der BauGB‑Novelle im Oktober 2025 wurde vor allem der neue § 246e BauGB („Bau‑Turbo“) eingeführt und einige zentrale Vorschriften angepasst (§§ 31, 34, 36a, 216a BauGB sowie einzelne Regelungen in § 1 und § 9).
Bau‑Turbo: Mehr Tempo für Wohnraum bis Ende 2030
Kern ist der Bau‑Turbo: Kommunen können befristet bis Ende 2030 in bestimmten Fällen vom üblichen Bauplanungsrecht abweichen, wenn dadurch Wohnraum entsteht. Das gilt für Neubau, Erweiterungen und Umnutzungen zu Wohnzwecken – typischerweise Aufstockungen, Nachverdichtung im Bestand oder die Umwandlung von Büro‑ und Gewerbeflächen in Wohnungen. Ein reguläres Bebauungsplanverfahren ist dann nicht zwingend nötig, die Gemeinde entscheidet im Einzelfall, in der Regel innerhalb von drei Monaten. Voraussetzung ist immer die ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde (neu geregelter § 36a), ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Umwelt- und Nachbarbelange bleiben zu prüfen; bei erheblichen Umweltauswirkungen greift der Bau‑Turbo nicht.
Flankierend wurde im Geltungsbereich von Bebauungsplänen die Möglichkeit erweitert, mehrere vergleichbare Wohnvorhaben gleichzeitig von Planfestsetzungen zu befreien (§ 31 Abs. 3), und im unbeplanten Innenbereich wurden Abweichungen vom klassischen Einfügungsgebot erleichtert (§ 34 Abs. 3a, 3b). Dadurch wird Nachverdichtung – etwa Innenhofbebauung, zweite Baureihe, höhere Dichten – rechtlich einfacher. Weitere Änderungen betreffen Lärmschutz und Umwelt (flexiblere Handhabung, zugleich Klarstellung der Verantwortung, falls Pläne wegen Lärmproblemen später kippen) sowie die Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Märkten.
Für die Planungspraxis von Architektinnen und Architekten bedeutet das kurz gesagt: mehr Spielraum für Nachverdichtung und Umnutzung, weniger starre Bindung an langwierige Bebauungsplanverfahren, aber deutlich mehr Einzelfallargumentation gegenüber der Kommune. Der Erfolg eines Projekts hängt stärker von der politischen und städtebaulichen Anschlussfähigkeit ab: Wie gut fügt es sich in die lokale Strategie, wie sauber sind Umwelt- und Nachbarbelange abgearbeitet? Planungsbüros rücken damit noch stärker in eine strategische Beratungsrolle – als Übersetzer zwischen Bauherr, Verwaltung und Politik.
Verkündeter Text: Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Bundesgesetzblatt
