Bild der Bayerischen Bauordnung mit den Änderungen für 2025.
Quelle: RM Rudolf Müller Medien

Bauordnungsrecht 2026-04-10T00:00:00Z Änderung der Bayerischen Bauordnung treten im Januar 2026 in Kraft

Verkündungen im Dezember 2025 ändern BayBO

BayBO 2026 neu: Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde geändert. Verkündet wurden die Änderungen am 30. Dezember 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt und gelten ab Januar 2026.

Die Änderungen vom Dezember 2025 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beziehen sich im § 2 auf Art. 23 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Hier wird der Verweis auf von „Art. 6 Abs. 3“ durch die Angabe „Art. 6 Abs. 5“ ersetzt.

Im Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften findet sich unter §4 die Änderung an Art. 65 Abs. 3 Nr. 2. Auch hier erfolgt eine Änderung der Angabe „Abs. 6“ durch die Angabe „Abs. 8“.

Darüber hinaus erfolgt im GVBl. 24/2025 die Verkündung des sog. Bauturbos in §3 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften. Dazu wird insbesondere ein neuer Art. 82c hinzugefügt, der Fristen verkürzen soll.

Was ändert sich mit dem „Bauturbo“ in Bayern?

Art. 82c BayBO gilt ab dem 1. Januar 2026 für alle dann neu eingereichten Bauanträge und beseitigt den Konflikt zwischen den bisherigen Dreimonatsfristen. In Fällen des § 36a BauGB hat die untere Bauaufsichtsbehörde nach der (erteilten oder fingierten) Zustimmung der Gemeinde mindestens einen Monat Zeit für die Entscheidung, bevor eine Genehmigungsfiktion eintritt. Erteilt die Gemeinde ihre Zustimmung nur unter Bedingungen mit städtebaulichen Anforderungen, soll die Behörde die Entscheidungsfrist wegen der dafür nötigen Vertragsverhandlungen verlängern. Für § 246e BauGB gilt dies entsprechend; bei den dortigen Fällen mit Umweltprüfung kann die Behörde den Lauf der Fiktionsfrist aussetzen.

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Zwei Architekten arbeiten gemeinsam an einem Bauplan in einem modernen Büro.
Quelle: RM Rudolf Müller Medien

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zuletzt editiert am 29. April 2026